Aktuelle Meldungen

Patienten-Information

Tagesaktuell finden Sie hier die neuesten Meldungen rund um Ihre medizinische Versorgung.

HINWEIS: Weitere Informationen stehen Ihnen auch in unserer OrthopädieAktuell zur Verfügung

 
Juni 2007
Orwells Horrorvision

Liebe Patientin,
lieber Patient,
lieber Leser,

„1984“ – Orwells Horrorvision einer kontrollierten Gesellschaft steht nun unmittelbar bevor.

Passfotos werden digitalisiert und sollen helfen neben Terroristen auch nach Temposündern zu fahnden, dank Mautkameras bald kein Problem mehr. Der gläserne Patient, mit all seinen schutzbedürftigen Daten wird dank E-Card Wirklichkeit.

Patienten werden mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in Risikoklassen eingeteilt, die ihnen womöglich ein ganzes Leben lang anhaften und sie z.B. bei der Erlangung von Versicherungsverhältnissen benachteiligen.

Der mehr oder weniger freie Zugriff auf die gespeicherten Daten und damit auch der Missbrauch durch Dritte wird schwer zu verhindern sein.

Auch einen belegbaren medizinischen Nutzen für die Einführung der E-Card gibt es bisher nicht.

Zudem werden die Abläufe in den Praxen erheblich behindert. Die Ausstellung eines E-Rezeptes dauert um ein Vielfaches länger. Denken Sie doch einfach an ihr letztes Erlebnis vor dem Bankautomaten, als Sie sich nicht mehr an ihren vierstelligen Pin-Code erinnern konnten, in Zukunft müssen Sie sich bei jedem Arztbesuch einen siebenstelligen Code merken.

Mit bestem Gruß, Ihr

 
Dr. Peter René Bock-Lamberlin
Vorsitzender der AHO e.V.
 
April 2006
Stürmische Zeiten

Liebe Patientin,
lieber Patient,
lieber Leser,

Stürmische Zeiten kommen auf unser Gesundheitswesen zu.

Frau Schmidt plant eine Staatsmedizin wie in den Niederlanden.

Eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung ist durch die Ministeriumspläne hochgradig gefährdet.

In den Kliniken gärt es, Ärzte sind nicht länger bereit hochspezialisierte Dienstleistungen zu Hungerlöhnen zu erbringen.

Die niedergelassenen Ärzte können ihre Praxen nicht mehr aufrechterhalten, da sie mehr als 30 % ihrer erbrachten Leistungen nicht bezahlt bekommen. Die fachärztliche Behandlung eines Kassenpatienten in drei Monaten kostet weniger als der regelmäßige Besuch beim Frisör.

Es geht um Ihre Gesundheit lieber Leser, wenn Gesundheit nichts mehr wert ist, wird es niemanden mehr geben der für Gesundheit sorgt.

Mit bestem Gruß, Ihr

 
Dr. Peter René Bock-Lamberlin
Vorsitzender der AHO e.V.
 
01.09.2005
IHRE GESUNDHEIT STEHT ZUR WAHL

Am 18. September entscheiden Sie, wie es mit Ihrer Gesundheit weitergeht. Die meisten Bürger verstehen nicht was die einzelnen Parteien eigentlich wollen. Deshalb sind die Kernpunkte der Gesundheitspolitik der Parteien hier kurz dargestellt:

SPD/Grüne: Bürgerversicherung

Mit der „Bürgerversicherung“ wird eine Zwangsversicherung aller Bürger in einem Einheitssystem angestrebt. Oder vereinfacht ausgedrückt: Alle Bürger müssen in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, also in ein System, das schon heute große Probleme aufweist.

Der Beitragssatz soll auf alle Einkünfte bezogen werden. Im Kern bleibt es damit bei der steuerähnlichen Wirkung insgesamt, vor allem für die Arbeitsverhältnisse. Durch Vermietung und Verpachtung kann es dazu kommen, dass die gesamten Einkünfte negativ werden und die Krankenversicherung nicht nur keinen Beitrag erhielte, sondern dem Versicherten einen negativen Beitrag zugestehen, also Geld auszahlen müsste.

Es gibt keine Antwort auf die demografischen Probleme. Im Gegenteil: Die demografische Belastung wird zunehmen, weil auch die bisher privat Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung hineingezwungen werden und damit keine Altersrückstellungen mehr bilden. Die Zukunftsvorsorge wird vollständig aufgeben.

Die Belastungen werden noch stärker auf die nächsten Generationen verschoben.

In der „Bürgerversicherung“ gibt es keinen echten Wettbewerb, weil die Prämien nicht entsprechend der Versicherungsleistung festgesetzt werden und weil auch noch der Vergleich mit den privaten Krankenversicherungen wegfällt. Es handelt sich um einen Weg in ein bürokratisches System, mit schnell steigenden Kosten und einer staatlichen Verwaltung des Mangels.

CDU: Gesundheitsprämienmodell

Es gibt nach wie vor eine gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherer. Jeder erwachsene Versicherte zahlt eine Prämie in Höhe von 109 Euro an seine gesetzliche Krankenkasse. Für Selbständige gilt die Gesamt- Gesundheitsprämie von 169 Euro. Die Arbeitgeber zahlen 6,5% der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Löhne und Gehälter in eine Art Fond. Aus diesem Fond, in den auch die anderen Sozialversicherungsträger einzahlen, soll ein Teil der für Kinder erforderlichen Prämie und der soziale Ausgleich für diejenigen, die mit der Zahlung der Prämie überfordert wäre, bezahlt werden.

Ebenso wie die Gesundheitsprämie beinhaltet auch die Pauschalprämie im solidarischen Prämienmodell keinerlei Vorsorge für die demografische Entwicklung und den medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritt. Die Prämie ist deshalb hochgradig dynamisch.

FDP - Teilprivatisierung

Jeder ist verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsunternehmen seiner Wahl einen Krankenversicherungsschutz abzuschließen, der zumindest die gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen umfasst. Diese Regelleistungen entsprechen in etwa dem heutigen Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, reduziert um Krankengeldansprüche, die über die Existenzsicherung hinausgehen, und einen Großteil der zahnmedizinischen Leistungen und des Zahnersatzes.

Für die in Anspruch genommenen Regelleistungen zahlt jeder Versicherte eine sozial verträglich ausgestaltete Eigenbeteiligung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Jeder Versicherte kann oberhalb des Katalogs von Regelleistungen zwischen verschiedenen Paketen von Leistungen wählen, auf die er im Versicherungsfall zusätzlich Anspruch hat. Er zahlt dann eine entsprechende Zusatzprämie. Die Versicherten sind frei darin, die Höhe der Eigenbeteiligung im Rahmen der privaten Tarife selbst zu bestimmen. Die Leistungsabrechnung erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Kostenerstattung erhöht außerdem Transparenz und das Kostenbewusstsein.

Alle Versicherungsanbieter kalkulieren ihre Prämien nach versicherungstechnischen Kriterien:

  • mit Altersrückstellungen, damit die Finanzierung der Gesundheitskosten über den gesamten Lebenszeitraum hinweg gleichmäßig verteilt wird

  • mit risikogerechten Beiträgen,

  • mit Versicherung von Neugeborenen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ohne Risikozuschlägen entsprechend dem Versicherungsumfang der Regelleistungen und

  • ohne Kündigungsrecht der Versicherungsanbieter, um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu garantieren.

Anders als im heutigen PKV-System (Private Kranken Versicherung) muss jedoch ein Wechsel des Versicherungsunternehmens jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für den Versicherten entstehen.

Die Regelleistungsprämie für Kinder wird über das Steuersystem finanziert. Ebenso die Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind.

Die Linke – PDS

Einheitsversicherung wie in alter DDR

 
Dr. Peter René Bock-Lamberlin
Vorsitzender der AHO e.V.
 
14.06.2004
Ausreichende Versorgung orthopädischer Patienten mit Arzneimitteln gefährdet

Durch das Landesschiedsamt sind gegen den Willen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg neue Richtgrößen für die Verordnung von Arzneimitteln festgelegt worden, d. h. das Schiedsamt hat festgelegt, wie viel Medikamente der einzelne Arzt pro Patient in einem Quartal verordnen darf.
Danach darf ein Facharzt für Orthopädie für ein normales Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen Medikamente im Wert von 6,03 € und für einen Rentner im Wert von 15,66 € verschreiben. Bei Überschreitung dieser Grenzen droht dem verordnenden Arzt ein Regress, d. h. er bezahlt die Medikamente für seine Patienten.

Nicht berücksichtigt wurde die Tatsache, dass die Orthopäden in der Vergangenheit zumeist sehr kostengünstige Medikamente verschrieben haben, die teilweise in ihrem Wert unter der Zuzahlungsgrenze der Patienten lagen.
Beispiel: Diclofenac 50 20 Tabletten kosteten 2,18 €, die Rezeptgebühr betrug 4 €. Entsprechend wurde das Medikament zum Verkaufspreis ausgegeben und das Kassenrezept tauchte in keiner Statistik und damit nicht im Verordnungsbudget des einzelnen Arztes mehr auf, es diente dem Apotheker nur als Beweis für eine ärztliche Verordnung.
Durch die vom Gesetzgeber verordneten Zwangsaufschläge, die billige Medikamente teuer machen und teure billiger machen soll, kostet dasselbe Diclofenac 50 20 Tbl. statt 2,18 € nun 10,67 €.. Es fällt damit in die Verordnungsstatistik des einzelnen Arztes und belastet unzulässig sein Medikamentenbudget.

Die vom Gesetzgeber verordnete Zwangsabgabe auf die billigen Medikamente führt zu teilweise 400 %iger Erhöhung der preiswerten Medikamente, die jetzt der einzelne verordnende Arzt zu verantworten hat, besonders betroffen sind hier die Orthopäden.

Die Anhebung der Verordnungsrichtgrößen bei den Orthopäden von vorher 5,02 € auf 6,03 € ( bei Rentnern von 13,04 € auf 15,66 € ) gefährden die ausreichende Versorgung orthopädischer Patienten, da sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Zwangsabgaben nicht berücksichtigt.
Zusätzlich ist der verordnende Facharzt f. Orthopädie im Interesse seiner Patienten häufig gezwungen, größere Mengen zu verschreiben, da der Aufpreis für die größere Packung nur geringfügig höher ist, z. B. früher: Diclofenac 50 20 Stck Preis 2,18 € , 50 Stck. 5,39 € jetzt: 20 Stck 10,67 €, 50 Stck. 12,69 €. Auch diese Tatsache hat bei der Entscheidung des Schiedsamtes keine Berücksichtigung gefunden.

Der Berufsverband der Ärzte für Orthopädie sieht in der widersinnigen Entscheidung des Landesschiedsamtes eine hochgradige Gefährdung der medizinischen Versorgung der Orthopädischen Patienten der Freien und Hansestadt Hamburg.

  Dr. Peter René Bock-Lamberlin
Vorsitzender der AHO e.V.